Reglement

Es gilt im Grundsatz das Reglement von Swiss Triathlon. Hier findest du alle Informationen dazu. 


Zusammengefasst das Wichtigste aus dem Reglement:

 

Die TeilnehmerInnen sind verantwortlich dafür, in gut trainiertem Zustand sowie körperlich gesund zu starten. Sie haben das bestehende Wettkampfreglement von Swiss Triathlon (www.swisstriathlon.ch) sowie diese Wettkampfbestimmungen zu beachten, die Verkehrsregeln einzuhalten und den Anweisungen von SchiedsrichterInnen und Volunteers Folge zu leisten. Jede/r TeilnehmerIn ist selbst für die korrekte Einhaltung der Streckenvorgaben/Anzahl Runden verantwortlich.

 

Check-in / Rad- und Helmkontrolle

Der Check-in von Fahrrad und Helm ist für alle TeilnehmerInnen obligatorisch. 

Die vorgegebene Startzeit ist verbindlich. 

 

Wechselzone

Die Wechselzone darf nur von TeilnehmerInnen und Volunteers mit Ausweisen betreten werden! TrainerInnen, BetreuerInnen und ZuschauerInnen haben keinen Zutritt. Die Fahrräder müssen innerhalb der Wechselzone geschoben werden und sind in den nummerierten Ständern zu deponieren. Bitte nicht auf den Boden legen.

 

Es ist verboten, die eigene Position in der Wechselzone zu markieren!

 

Ausrüstung & Startnummern

Die TeilnehmerInnen sind für ihre einwandfreie Ausrüstung selber verantwortlich. Es ist untersagt, die Lauf- oder Radstrecken mit nacktem Oberkörper zu bestreiten. Der Kleiderwechsel hat in der Wechselzone zu erfolgen.

 

Die Startnummer ist beim Laufen unverdeckt, gut sichtbar und ungefaltet auf der Vorderseite und beim Radfahren auf dem Rücken zu tragen. Für das Schwimmen wird die Startnummer beim Check-in auf den linken Oberarm geschrieben.

 

Stützstrümpfe sind beim Schwimmen nur erlaubt, wenn das Schwimmen mit Neopren erlaubt ist. Sonst müssen alle AthletInnen ab den Ellbogen und Knie-abwärts "kleidungsfrei" sein.

In keinem Fall sind Stützstrümpfe mit Socken beim Schwimmen erlaubt. 

Auf dem Fahrrad und beim Laufen ist beides erlaubt. 
Triathlon Suits mit Ärmeln die nicht über den Ellbogen reichen sind erlaubt!

 

Schwimmen

Es ist die bei der Startnummernausgabe vom Veranstalter abgegebene Badekappe zu tragen.

 

Fahrrad

Radstrecke, Helmtragepflicht

 

Das Radfahren für Mitteldistanz Triathlon, Experience Triathlon, Olympische Distanz Triathlon, Schülertriathlon und die Teams ist ein Einzelzeitfahren ohne jegliche persönliche Begleitung. Windschattenfahren hinter oder neben einem/einer TeilnehmerIn ist verboten. Der Minimalabstand beträgt gemäss den Bestimmungen von Swiss Triathlon 10 Meter.

 

Für das Radfahren der Kategorien Pro, Juniors League und Youth League ist Windschattenfahren erlaubt. Die Fahrräder müssen den Swiss Cycling-Vorgaben entsprechen (keine Zeitfahrräder; Triathlonlenker nicht länger als bis zu den Bremshebeln).  

 

Rechts fahren, links überholen!

 

Das Fahrrad muss in technisch einwandfreiem Zustand sein. 

 

Es besteht eine Helmtragepflicht für alle Kategorien. Es ist ein geprüfter, unveränderter Hartschalenhelm zu tragen. Die Tragepflicht (Helmriemen geschlossen!) beginnt, bevor das Fahrrad vom Radständer genommen wird, und endet, nachdem das Fahrrad abgestellt worden ist.

 

Auf der Radstrecke gelten die normalen Verkehrsregeln. Autos, Spaziergänger sowie andere Freizeitsportler (Inlineskater, Läufer oder Radfahrer) können die Wettkampfstrecke überqueren oder mitbenützen. Der Veranstalter ist bemüht, eine möglichst Auto-freie und Freitzeitverkehrs-freie Radstrecke zu sichern. Die Verkehrsregeln sind strikt einzuhalten.

 

Bei Verstössen gegen diese Regeln können die SchiedsrichterInnen fehlbare TeilnehmerInnen mit sofortiger Wirkung disqualifizieren oder die Stop‘n‘Go-Regel anwenden.

 

Laufen

Aus Sicherheitsgründen und auch der Fairness wegen gehören die Laufstrecken ausschliesslich den TeilnehmerInnen. Jegliche Art von Begleitung ist untersagt!

 

Zeitstrafen

Die Penalty Box (ein Zelt) befindet sich gegen Ende der Radstrecke, kurz bevor man in den Seeweg Richtung See einbiegt. TeilnehmerInnen, welche eine Zeitstrafe erhalten, müssen diese selbstständig in der Penalty Box absitzen. Sollte dies nicht gemacht werden, erfolgt eine nachträgliche Disqualifikation.

 

Check-out

Der Check-out ist nur gegen Vorweisen der Startnummer möglich. 

 

Zeitmesschip

Der Zeitmesschip muss nach dem Zieleinlauf abgegeben werden. Beim vorzeitigen Verlassen der Wettkampfstrecke ohne Zieleinlauf ist man für die Zeitmesschip-Abgabe selber verantwortlich. Bei Verlust des Zeitmesschips fallen für den Teilnehmenden Kosten in Höhe von CHF 80.- an.

 

Doping

Antidoping Schweiz kann vor oder nach dem Wettkampf ohne Vorankündigung Dopingkontrollen durchführen.

 

Sanität / Arzt

Ein gut ausgebildetes Sanitäts-Team und ein Arzt stehen für Notfälle zur Verfügung. Das "Medical Team" bittet die TeilnehmerInnen, bei warmem Wetter viel und regelmässig zu trinken, auch nach dem Zieleinlauf.

 

Medizinische Notfall-Dienstleistungen und rezeptpflichtige Medikamente sind im Startgeld nicht inbegriffen und werden entsprechend den kantonalen Regelungen abgerechnet. Eine genügende Versicherungsdeckung für Krankheit und Unfall ist Sache der TeilnehmerInnen.

 

Schüler-Triathlon Info

Die Abrolllängen werden am Event vor dem Start der Schülerkategorien nicht geprüft.

Die Verantwortung für die richtige Abrolllänge gemäss Reglement liegt bei den AthletInnen.

 

Swiss Triathlon stellt vor dem Check-in eine Möglichkeit zur Überprüfung zur Verfügung.

Wir empfehlen, diese zu nutzen und gegebenenfalls beim Radmechaniker vor Ort sperren zu lassen.

 

Die Technical Officals werden nach dem Rennen stichprobenartig die Abrolllängen prüfen.

Sollte ein Fahrrad gefunden werden das nicht dem Reglement entspricht, wird der/die AthletIn disqualifiziert.

 

Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle, Schadenfälle und Diebstähle.

 

Zeitlimite

Bei der olympischen Distanz gilt ein Zeitlimit von 3:45 Std, für die Mitteldistanz gilt ein Zeitlimit von 7:00 Std.
Wer das Zeitlimit überschreitet wird nicht gewertet und muss das Rennen beenden. Den Anweisungen der SchiedsrichterInnen sind jederzeit Folge zu leisten. Aus sicherheitstechnischen Gründen muss die Strecke zu einem bestimmten Zeitpunkt frei sein.

 

Link: https://swisstriathlon.ch/wp-content/uploads/2022/01/2022-Reglement-D_v14.pdf